
Allgemeine Datenschutzbestimmungen (GDPR)
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Vertraulichkeitsverpflichtung für Personen, die zum Umgang mit personenbezogenen Daten aufgefordert werden :
Wir haben Zugang zu persönlichen Daten und erklären daher, dass wir die Vertraulichkeit dieser Daten anerkennen.
Wir verpflichten uns daher gemäß Artikel 34 und 35 des geänderten Gesetzes vom 6. Januar 1978 über Informatik, Dateien und Freiheiten sowie gemäß Artikel 32 bis 35 der allgemeinen Datenschutzbestimmungen vom 27. April 2016, im Rahmen unserer Zuständigkeiten alle den Gepflogenheiten und dem Stand der Technik entsprechenden Vorkehrungen zu treffen, um die Vertraulichkeit der Informationen, zu denen wir Zugang haben, zu schützen und insbesondere zu verhindern, dass sie an Personen weitergegeben werden, die nicht ausdrücklich zum Empfang dieser Informationen befugt sind.
Insbesondere auf :
- die Daten nicht für Zwecke zu verwenden, die nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen;
- die Daten nur an Personen weiterzugeben, die aufgrund ihrer Funktion ordnungsgemäß befugt sind, die Mitteilung solcher Daten zu erhalten, unabhängig davon, ob es sich um private, öffentliche, natürliche oder juristische Personen handelt;
- keine Kopie dieser Daten anzufertigen, es sei denn, dies ist für die Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich;
- im Rahmen unserer Zuständigkeiten alle Maßnahmen entsprechend den Gepflogenheiten und dem Stand der Technik zu ergreifen, um eine missbräuchliche oder betrügerische Verwendung dieser Daten zu verhindern;
- alle Vorsichtsmassnahmen entsprechend der Verwendung und dem Stand der Technik zu treffen, um die physische und logische Sicherheit dieser Daten zu gewährleisten;
- stellen im Rahmen unserer Zuständigkeiten sicher, dass für die Übertragung dieser Daten nur sichere Kommunikationsmittel verwendet werden;
- im Falle der Beendigung unserer Funktionen die Daten, Computerdateien und jegliche Informationsunterstützung im Zusammenhang mit diesen Daten vollständig wiederherzustellen.
- Personenbezogene Daten können für einen Zeitraum von maximal drei bis drei Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahrt werden.
Gemäss dem Gesetz "Computerrecht und -freiheit" können Sie Ihr Recht auf Zugang zu den Sie betreffenden Daten ausüben und diese korrigieren lassen.
Wir sind darüber informiert, dass jede Verletzung dieser Verpflichtung disziplinarische und strafrechtliche Sanktionen gemäß den geltenden Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf die Artikel 226-16 bis 226-24 des Strafgesetzbuches, nach sich zieht.
Wenn Sie Fragen bezüglich der Verwaltung Ihrer persönlichen Daten haben, wenden Sie sich bitte an die Eigentümer (siehe Kontaktseite).
Geschehen zu Barcelonnette am 22. April 2020
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